Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.
Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren (Stichwort Basel II). Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl.
Die Spannbreite unserer Prüfungshandlungen reicht vom Review Ihres Jahresabschlusses bis zur freiwilligen Abschlussprüfung – je nach der von Ihnen gewünschten Intensität der Prüfung.