Für Wirtschaftstreibende bedeutet die Erstellung eines Gutachtens oft eine nicht unwesentliche strategische Information zur Verfolgung ihrer Ziele.
Im Rahmen unserer Gutachtertätigkeit beantworten wir für Sie insbesondere:- Fragen im Zusammenhang mit der Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen
- Fragen in Schadenersatz-Angelegenheiten (Quantifizierung von Schadensfällen)
- Fragen im Zusammenhang mit allgemeinen betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten
- Gutachten zu Buchführungen und zu Fragen des Bilanzwesens
- Gutachten zum Abgabenrecht