Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können im Sinne der Qualitätssicherung Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.
Der Wirtschaftsprüfer prüft die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung. Unsere Wirtschaftsprüfer bringen jedoch über den Pflichtprüfungsumfang hinaus großen Nutzen, da sie risiko- und prozessorientiert vorgehen.
Unser Leistungsangebot:- Gesetzliche und freiwillige Jahres- und Zwischenabschlussprüfungen für Gesellschaften jeglicher Rechtsform
- Prüfung nach internationalen Grundsätzen
- Due Diligence Prüfungen
- Übernahme der Aufgaben der internen Revision
- Sonderprüfungen für Ihre unterjährigen Projekte wie Gründungen, Stiftungen, Wirtschaftlichkeitschecks, etc.
- Prüfung und Analyse Ihres internen Kontrollsystems
- Unternehmensbewertungen
- Hilfestellung bei geplanten Firmenübernahmen und zuverlässiges Zahlenmaterial zur Beurteilung des „Deals“
- Sondergutachten