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Hinweis: Die Führung eines Kassabuches als Excel-Datei
wird auf Grund gesetzlicher Verfahrensvorschriften nicht anerkannt. Bei
der Führung eines Kassabuchs mittels Datenträger muss nämlich
sichergestellt sein, dass Eintragungen nicht in einer Weise verändert
werden können, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich
ist.
Damit diese Excel-Vorlage steuerlich anerkannt wird, muss es als Vorlage
ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden. Die Eintragungen dürfen nicht
mit leicht entfernbaren Schreibmitteln erfolgen.