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Auftraggeberhaftung: Wichtige Angaben bei der Überweisung

Auftraggeberhaftung: Wichtige Angaben bei der Überweisung

Überweisung an das DLZ

Bei der Überweisung von Haftungsbeträgen an das Dienstleistungszentrum – Auftraggeber Haftung (DLZ-AGH) sind einige wichtige Daten anzugeben.

Verwendungszweck

Die Angaben müssen zeilenweise gemacht werden. Es muss unbedingt eines der drei Kürzel (AGH, AGH-SV, AGH-LSt) angeführt werden. Dadurch wird bekannt gegeben, wofür die Überweisung getätigt wird.

  • AGH: Haftungsbeitrag für SV und Finanz
  • AGH-SV: Haftungsbeitrag nur für SV
  • AGH-LSt: Haftungsbeitrag nur für Finanz

Weitere Angaben:

  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • AG: Dienstgebernummer – (Name)
  • AN: Dienstgebernummer – UID-Nummer. Die UID-Nummer muss angegeben werden.

Falls sie nicht bekannt ist, kann jedoch stattdessen die Finanzamtsnummer samt Steuernummer des beauftragten Unternehmens angegeben werden.

Onlineüberweisung

Kundendatenfeld: Hier muss immer mit 150 begonnen werden und danach folgt die 9-stellige Dienstgebernummer des Auftragnehmers. Das ermöglicht die elektronische Zuordnung der Zahlung als AGH-Zahlung.

Sammelüberweisung

Das DLZ kann keine Sammelüberweisungen entgegennehmen. Daher muss für jeden Auftragnehmer eine gesonderte Überweisung getätigt werden.

Stand: 13. Oktober 2011

Weitere Artikel der Ausgabe November 2011:

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