Ausgabe:
Rechtzeitiges Einlangen einer E-Mail bei Gericht
Der OGH hat sich dazu in einer Entscheidung geäußert. Eine E-Mail gilt ab dem Zeitpunkt als eingelangt, ab dem sie vom Server des Gerichts empfangen wurde. Der Zeitpunkt des Einlangens kann deshalb auch außerhalb der Amtsstunden erfolgen.
Stand: 13. Oktober 2011
Weitere Artikel der Ausgabe November 2011:
-
Steuerspar-Checkliste 2011
Vor dem Jahreswechsel sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um seine Steuersituation nochmals zu überdenken. Artikel lesen
-
Geschäftsführung als Liebhaberei
Als Liebhaberei im steuerlichen Sinn werden unternehmerische Tätigkeiten bezeichnet, aus denen kein positiver Gesamterfolg erzielt wird. Artikel lesen
-
Auftraggeberhaftung: Wichtige Angaben bei der Überweisung
Bei der Überweisung von Haftungsbeträgen sind einige wichtige Daten anzugeben. Artikel lesen