Blog

Abgabe der Einkommensteuererklärung 2019

Recht & Steuern
date icon 22. April 2020

Die Einkommensteuererklärung setzt sich aus dem Formular E1 und den jeweils erforderlichen Beilagen zusammen:

E1a: Beilage für betriebliche Einkünfte

E 1a-K: Beilage für Kleinbetriebe

E 1b: Beilage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

E 1c: Beilage für pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

E 1 kv: Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen

E 11: Beilage für Beteiligungseinkünfte

E 108c: Antrag auf Geltendmachung einer Forschungsprämie

Euro coins. Euro money. Euro currency.Coins stacked on each other in different positions. Money concept

E1 für 2019 Übermittlung Abgabefrist
Pflichtveranlagung (ohne steuerliche Vertretung) elektronisch 31.8.2020
Pflichtveranlagung (ohne steuerliche Vertretung) Papierform 31.8.2020
Vertretung durch Steuerberater/in elektronisch 31.3. bzw 30.4.2021

Die Einreichfrist für alle Abgabenerklärungen wurde wegen der Corona-Krise bis 31.8.2020 verlängert. Die Einreichfrist kann individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden. Wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw -guthaben ab dem 1.10.2020 Anspruchszinsen iHv derzeit 1,38% zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden. Daran hat sich bis dato auch durch die Erleichterungen im Gefolge der Corona-Krise nichts geändert.

Bei Fragen hilft Ihnen ARTUS gerne (info@artus.at).

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

Jetzt informieren

Veranstaltungen