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Abgrenzung von „intransparenten“ Stiftungen gegenüber „transparenten“ Stiftungen

Recht & Steuern
date icon 26. März 2013

In den letzten Jahren haben sich bei der steuerlichen Klassifizierung einer liechtensteinischen Stiftung im österreichischen Abgabenrecht die Begriffe „transparente“ und „intransparenteStiftung herauskristallisiert.

Größere Bedeutung erlangt die Abgrenzung nun durch das Steuerabkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein, welches ab 1.1.2014 in Kraft tritt (dazu ausführlicher hier)

Entscheidend für die Frage, ob es sich um transparente oder intransparente Stiftungskonstruktionen handelt ist, ob die Dispositionsbefugnis im Innenverhältnis beim Stifter bzw. den Begünstigten oder beim Stiftungsrat liegt.

Von einer transparenten Stiftung ist dann auszugehen, wenn ein Mandatsvertrag besteht, der eine Weisungsbindung einer Stiftung an die Instruktionen des Stifters bzw. eines Begünstigten vorsieht. Somit wird kein Spielraum für selbständiges Handeln der Stiftungsorgane offen gelassen. Diese sind faktisch an die Instruktionen des Stifters gebunden. Nur der Stifter bzw. der Begünstigte kann tatsächlich frei über das Stiftungsvermögen verfügen und kann den Stiftungsrat jederzeit kündigen. Die laufenden Erträge der Stiftung sind dem Stifter bzw. den Begünstigten zuzurechnen und sofern steuerliche Anknüpfung in Österreich vorliegt, in Österreich auch zu besteuern.

Demgegenüber ist eine Stiftung intransparent, wenn der Stiftungsrat tatsächlich aus freiem Ermessen handeln kann und der Stifter bzw. die Begünstigten kein allgemeines Weisungsrecht gegenüber dem Stiftungsrat haben. Der Stiftungsrat verwaltet autonom und eigenverantwortlich das Stiftungsvermögen, bestellt die Begünstigten und entscheidet über Umfang und Zeitpunkt von Zuwendungen. Bei einer intransparenten Stiftung werden die laufenden Erträge der Stiftung zugerechnet.

Sollten Sie Stifter bzw. Begünstigter einer liechtensteinischen Stiftung sein, so stehen wir Ihnen gerne für Rückfragen zu diesem und anderen Themen zur Verfügung!

 

Wolfgang Schmid
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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