Beraterin am Notebook
Blog

Aktuelles zur Registrierkasse: Prüfung Jahresbeleg / Ausfall Registrierkasse

Recht & Steuern
date icon 19. April 2017

Nachdem die ersten Etappen – Anschaffung und Inbetriebnahme der Registrierkasse, erfolgreiche Registrierung des Kassensystems im FinanzOnline sowie Installation der Sicherheitseinrichtung in die Registrierkasse (siehe hierzu unsere Blogbeiträge vom 9.3.2017 und 9.12.2016.) –  abgeschlossen und diese nun RKSV-konform (Registrierkassensicherheitsverordnung) in Betrieb ist, möchten wir Sie noch auf folgende Themen hinweisen:

  • Prüfung des Jahresbeleges: Für den Jahresbeleg besteht die Verpflichtung zum Ausdruck, zur Aufbewahrung und zur Überprüfung via BMF Belegcheck-App. Der Jahresbeleg muss bis spätestens 31.12. – vor Beginn der Tätigkeit im neuen Jahr – hergestellt werden. Der Beleg muss dann bis zum 15. Februar des Folgejahres überprüft werden. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr hat keine Auswirkung auf die Überprüfung – es gilt das Kalenderjahr.
  • Ein Ausfall der Registrierkasse oder der Signaturerstellungseinheit von mehr als 48 Stunden ist binnen einer Woche über FinanzOnline zu melden. Anzugeben sind Art der Fehlermeldung, der Grund sowie Beginn des Ausfalls. Nach der Fehlerbehebung ist die Wiederinbetriebnahme zu melden.
  • Ist eine Reparatur nicht möglich oder wurden Daten beschädigt, ist eine Außerbetriebnahme zu melden.

ACHTUNG: Falls die Registrierkasse noch nicht RKSV–konform in Betrieb ist (Anm. die Frist war hierfür der 1.4.2017) droht eine Strafe von bis zu EUR 5.000 falls der Steuerpflichtige diese Pflicht vorsätzlich verletzt hat. Eine vorsätzliche Verletzung liegt dann nicht vor, wenn der Unternehmer nachweisen kann, dass er eine Umrüstung bis Mitte März in Auftrag gegeben hat.

Bei weiteren Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung (info@artus.at).

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

Jetzt informieren