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„Belohnung“ von Investitionen im Bundesland Salzburg

Recht & Steuern
date icon 20. April 2015

Das Land Salzburg und die Wirtschaftskammer will das Bundesland Salzburg zu einem noch attraktiveren Standort für Betriebe machen, indem man mit dem Konjunkturpaket 2015 ein Investitionsförderungspaket beschlossen hat.
Dieses Paket beinhaltet Förderungen im Bereich Zuwachs, Forschung und Entwicklung und Photovoltaikanlagen.

Mit der Investitionszuwachsprämie werden Investitionen, die über dem Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre liegen, mit 10 % gefördert. Der Investitionszuwachs muss dabei mindestens EUR 100.000,00 betragen und wird bis max. EUR 400.000,00 gefördert (max. Förderbetrag EUR 40.000). Adressaten sind kleine Unternehmen mit Mitarbeitern bis zu 49 Personen, wobei Jungunternehmer ausgeschlossen sind. Nicht gefördert werden Investitionen in PKWs und immaterielle Vermögensgegenstände.

Bei einem Finanzierungsvolumen bis zu EUR 600.000,00 können die Unternehmer einer Investitionszuwachsprämie außerdem eine begünstigte Finanzierung bei den Salzburger Banken in Anspruch nehmen. Der Zinssatz beträgt dabei 2015 fix 1,5 % und ab 2016 3-Monats-Euribor plus 1,5 %.

Der Zuwachs muss von einem Steuerberater bestätigt werden und in weitere Folge erfolgt eine Prüfung durch das Land Salzburg, erst danach erfolgt die Auszahlung der Investitionszuwachsprämie sowie des begünstigten Förderdarlehens.

Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden zusätzlich zu der bereits bestehenden Forschungsprämie mit einem KMU-Bonus von bis zu 5 % der förderbaren Kosten gefördert.

Außerdem beinhaltet das Förderpaket Förderungen für Photovoltaikanlagen im betrieblichen Bereich bzw. bei Land- und Forstwirtschaften. Bis 31. Dezember 2016 werden bei Anlagen von über 5 kwpeak ein Sockelbetrag von EUR 1.000,00 gefördert, sowie eine leistungsabhängige Förderung von EUR 500 bei 6-10 kwpeak, EUR 300 bei 11-25 kwpeak und EUR 100 bei 26-100 kwpeak.

Wolfgang Dibiasi
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