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Corona Blog: Reaktivierung und Verlängerung weiterer Corona-Hilfen

Corona
date icon 09. Dezember 2021

Die Regierung verlängert steuerliche Anreize, von denen laut dem Finanzminister insbesondere ArbeitnehmerInnen unmittelbar profitieren sollen.

Steuerfreie Weihnachtsgutscheine bis zu 365 EUR pro ArbeitnehmerIn

Da auch in diesem Jahr corona-bedingt die meisten Betriebsveranstaltungen ausfallen, können DienstgeberInnen ihren MitarbeiterInnen im Zeitraum vom 1.11.2021 bis zum 31.1.2022 Gutscheine bis zu 365 EUR abgabenfrei als Kompensation für abgesagte Firmen-Weihnachtsfeiern schenken. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde im Finanzausschuss geschaffen.

Umsatzsteuer-Befreiung für Schutzmasken

Die Umsatzsteuer-Befreiung für den Kauf sämtlicher Schutzmasken (Mund-Nasen-Schutz, wie etwa FFP2-Masken, Einmal-Masken oder Stoffmasken) wird verlängert. Der 0%-USt-Satz gilt für Lieferungen bis 30.6.2022.

Wiedereinführung von Steuerbegünstigungen trotz Kurz-, Telearbeit oder Quarantäne

  • Die Pendlerpauschale bleibt für die Monate November und Dezember 2021 gleich hoch wie vor dem Lockdown trotz corona-bedingter Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit.
  • Ebenso bleibt die steuerfreie Behandlung von Zulagen (z.B. für Erschwernis und Gefahr) sowie Zuschlägen (für Überstunden) weiter bestehen.
  • Dies gilt auch für pauschale Reiseaufwandentschädigungen für die Monate November und Dezember 2021.

Erleichterungen Abgabenentrichtung

  • Vereinfachte Stundungen können bis 31.12.2021 beantragt werden.
  • Für den Zeitraum von 22.11.2021 bis Jänner 2022 fallen keine Stundungszinsen an.
  • Anträge auf Neuverteilung von COVID-19-Ratenzahlungsmodellen/ Phase 1 sind bis 31.12.2021 möglich.
  • Bis 31.12.2021 kann über FinanzOnline eine Auszahlung von Gutschriften auf dem Abgabenkonto trotz bestehender Abgabenschuldigkeiten beantragt werden.

Eine Verlängerung des 5%igen Umsatzsteuersatz für Gastroumsätze über 2021 hinaus ist derzeit nicht vorgesehen.

aws Überbrückungsgarantien

  • Verlängerung um weitere 6 Monate bis 30.6.2022
  • Betrifft sowohl Überbrückungsgarantien nach Garantiegesetz als auch nach KMU-Förderungsgesetz

Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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