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Corona Blog: Härtefallfonds 2. Phase

Corona
date icon 06. April 2020

Die Auszahlung aus der 2. Phase des Härtefallfonds kann ab 16.4.2020 beantragt werden. In dieser Phase sind bis zu 2.000 € monatlich über eine Dauer von max 3 Monate als steuerfreier Zuschuss möglich. Im Gegensatz zur ersten Phase wurden die Kriterien erweitert.

Voraussetzungen 1. Phase

  • Unternehmensgründung vor 2020 – gilt nur für 1. Phase
  • Sitz/Betriebsstätte in Österreich
  • Härtefall, dh
    • Laufende Kosten können nicht mehr gedeckt werden, oder
    • behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder
    • Umsatzeinbruch von mind 50% (Vergleich mit selbem Monat im Vorjahr)
  • Einkommen lt letztem Steuerbescheid liegt zwischen rund 5.500 € und 58.000 € – gilt nur für 1. Phase
  • Kein weiteres Einkommen (ausgenommen unter Geringfügigkeitsgrenze) – gilt nur für 1. Phase
  • Keine Mehrfachversicherung in Kranken- oder Pensionsversicherung – gilt nur für 1. Phase
  • Keine weiteren Barzuschüsse iZm Coronakrise erhalten
  • Kein anhängiges Insolvenzverfahren
  • Kein Unterschreiten der URG-Kennzahlen (8% EK-Quote, 15 J Schuldentilgungsdauer)
  • Kein Arbeitslosengelbezug im Zeitpunkt der Antragstellung – gilt nur für 1. Phase
  • Kein Pensionsgeldbezug im Zeitpunkt der Antragstellung – gilt nur für 1. Phase

Voraussetzungen 2. Phase

  • Sitz/Betriebsstätte in Österreich
  • Härtefall, dh
    • Laufende Kosten können nicht mehr gedeckt werden, oder
    • behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder
    • Umsatzeinbruch von mind 50% (Vergleich mit selbem Monat im Vorjahr)
  • Keine weiteren Barzuschüsse iZm Coronakrise erhalten; Phase 1 wird angerechnet
  • Kein anhängiges Insolvenzverfahren

Berechnung

Es wird auf den Verdienstentgang gegenüber dem Vorjahr abgestellt. Von diesem werden 80% bzw maximal 2.000 € monatlich für die nächsten drei Monate ersetzt. Laufende Bezüge aus einem Dienstverhältnis sowie ein bereits in Phase 1 erhaltener Zuschuss sind abzuziehen. Liegt kein Einkommensteuerbescheid vor (da das Unternehmen erst 2020 gegründet wurde), beträgt der Ersatz 500 € pro Monat.

Bei der Berechnung im Detail können wir Sie gerne unterstützen (info@artus.at)!

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Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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