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NEU für alle Unternehmen, die Wertpapiere halten und auch ab 1.1.2018 disponieren möchten

Recht & Steuern
date icon 10. Juli 2017

Unternehmen können ab 2018 nur dann Wertpapiergeschäfte durchführen, wenn sie einen sogenannten Legal Entity Identifier (LEI) haben. Dies beruht auf einer EU Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR). Beim LEI handelt es sich um eine standardisierte 20-stellige Kennnummer, die weltweit eine eindeutige Identifizierung ermöglicht. Jedes Unternehmen muss seinen LEI selbst bei einer Vergabestelle beantragen und seinem Kreditinstitut bekanntgeben.

Um erstmalig einen LEI zu beantragen bzw. einen bestehenden LEI zu verlängern, wurde durch WM Datenservice die Webseite www.wm-leiportal.org eingerichtet, WM Datenservice ist Europas größte Vergabestelle für den LEI. Weiterführende Informationen wurden in deren „Fragen & Antworten-Listen“ zusammengestellt bzw. auf www.oekb.at/lei.

Als lokaler Servicepartner steht die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) zur Verfügung, eine vollständige Liste aller LEI-Vergabestellen ist abrufbar unter http://www.leiroc.org/lei/how.htm.

Auch GS1 Germany ist eine LEI Vergabestelle (https://www.lei.direct/) und GS1 Austria die österreichische Ansprechpartner (https://www.gs1.at/in-der-praxis/finanzidentifikation-lei.html).

Bereits jetzt wird der LEI von allen Vertragsparteien benötigt, die außerbörslich Finanzderivate handeln und damit von einer Meldepflicht nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) betroffen sind.

Um auch ab 1.1.2018 uneingeschränkt Wertpapier-Transaktionen abwickeln zu können, beantragen Sie rechtzeitig Ihren LEI. Bei Fragen empfehlen wir, sich an Ihre Hausbank zu wenden.

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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