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Normverbrauchsabgabe 2013

Fahrzeuge
date icon 23. Januar 2013

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine beim Ersterwerb eines PKW, Kombi oder Motorrad einmalig zu entrichtende Steuer. Die Bemessungsgrundlage für diese Steuer hängt vom Anschaffungspreis beziehungsweise gemeinen Wert des Fahrzeuges ab. Die NoVA-Sätze errechnen sich bei PKW und Kombi nach dem durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch (bei Motorrädern nach dem Hubraum) und sind nach oben hin mit 16% begrenzt.

Allerdings ist noch die sog. Bonus-Malus-Regelung zu beachten: Das Bonus-Malus-System für CO2-Emmissionen fördert den Erwerb von Fahrzeugen mit niedrigen Schadstoffemissionen und „bestraft“ den Erwerb von Fahrzeugen mit höheren Schadstoffemissionen.

Im Zeitraum zwischen 1.3.11 und 31.12.12 galt:

  • Bonus: Verminderung der NoVA für Fahrzeuge mit einen geringeren CO2-Ausstoß als 120 g/km um EUR 300
  • Malus: Erhöhung der NoVA um jeweils EUR 25 wenn der CO2-Ausstoß größer als 160g/km, 180g/km beziehungsweise über 220g/km betrug

Seit 1.1.13 wurden die Malusgrenzen um jeweils 10 g/km gesenkt und beginnen somit schon bei einem CO2-Ausstoß von 150g/km.

Dazu ist aber folgende Übergangsregelung zu beachten: Bestand nachweisbar der schriftliche Kaufvertrag über ein Fahrzeug vor 15.11.12 und wurde die Lieferung des Fahrzeuges vor 1.1.13 erwartet, sind noch die bisher gültigen Werte für die Berechnung des Bonus bzw. Malus heranzuziehen, sofern die tatsächliche Lieferung vor dem 1.2.13 erfolgt.

 

 

Wolfgang Dibiasi
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