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Warum brauchen wir ein Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz?

Personalmanagement & Arbeitsrecht
date icon 07. September 2015

LSDB-G Teil 1

Mit 1. Jänner 2015 ist das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) in Kraft getreten. Das Gesetz hat zum Ziel, gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen für österreichische Arbeitnehmer(Innen) und nach Österreich entsandte bzw. überlassene Arbeitnehmer(Innen) zu schaffen. Auslöser für die gesetzlichen Regelungen war die EU?Osterweiterung im Mai 2004. Damals wurde eine 7jährige Übergangsfrist für die EU?Arbeitnehmerfreizügigkeit geschaffen, die mit April 2011 abgelaufen ist.

Durch das LSDB-G soll darüber hinaus der faire Wettbewerb zwischen in- und ausländischen Unternehmen sichergestellt werden. Es soll verhindert werden, dass ausländische Unternehmen durch ein niedrigeres Lohnniveau im eigenen Land Wettbewerbsvorteile in Österreich haben.

Durch das Gesetz haben die Kontrollorgane nunmehr umfassende Möglichkeiten, die Einhaltung der österreichischen Lohnvorschriften zu kontrollieren. Einerseits werden nun auch ausländische Arbeitgeber dazu verpflichtet, Lohnunterlagen bereitzuhalten. Andererseits wurden die Straftatbestände im Hinblick auf Unterentlohnung verschärft.

Gerne unterstützen wir Sie mit einem „Lohnenden Check“ Ihrer Personalverrechnung. Dieser Check beinhaltet die Überprüfung der kollektivvertraglichen Einstufung Ihrer Mitarbeiter sowie der Vollständigkeit der erforderlichen Lohnunterlagen.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Herrn Tomislav Stipic unter t.stipic@artus.at.

Lesen Sie in unserem nächsten ARTUS-Steuerblog mehr zum Thema „Die erforderlichen Lohnunterlagen“!

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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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